Änderungen zur Kleinunternehmerregelung ab 2025
Folgende Änderungen müssen Sie als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer zum Jahreswechsel beachten:
- Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer wird ab 2025 auf 25.000 EUR im laufenden Kalenderjahr und 100.000 EUR im vorangegangenen Jahr erhöht.
- Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen ausstellen, müssen aber in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.
- Einführung eines neuen § 34a UStDV für vereinfachte Rechnungen von Kleinunternehmern.
- Die Umsätze von Kleinunternehmern werden steuerfrei ausgeführt, was zu Folgeänderungen beim Vorsteuerabzug und bei innergemeinschaftlichen Erwerben führt.
- Einführung eines besonderen Meldeverfahrens für EU-grenzüberschreitende Kleinunternehmersachverhalte in § 19a UStG.
- Änderungen der Verordnung (EU) 904/2010 betreffen den Informationsaustausch der EU-Mitgliedstaaten bezüglich der grenzüberschreitenden Kleinunternehmerregelung.
- Die systematische Änderung der Kleinunternehmerregelung tritt am 1.1.2025 in Kraft.